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Ratgeber

Rechnungsarten in Österreich

Welche Rechnungsart du brauchst, hängt von Situation und Kundentyp ab. Hier sind alle gängigen Rechnungsarten mit Pflichtangaben und Beispielen – kompakt erklärt.

Ausgangsrechnung

Häufigste Rechnungsart

Die Standard-Rechnung, die ein Unternehmer für erbrachte Lieferungen oder Leistungen an einen Kunden ausstellt. Muss alle 11 Pflichtangaben gemäß § 11 UStG enthalten.

Pflichtangaben

  • Name & Anschrift Aussteller und Empfänger
  • Rechnungsdatum & Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung + Datum
  • Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag, Bruttobetrag
  • UID-Nummer (bei Umsätzen über 10.000 € auch die des Kunden)

Beispiel

Webdesign-Agentur stellt Rechnung für eine erstellte Website.

Kleinbetragsrechnung

Bis 400 € brutto

Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 11 Abs. 6 UStG). Einige Pflichtangaben entfallen oder können vereinfacht angegeben werden.

Pflichtangaben

  • Ausstellungsdatum
  • Name & Anschrift des Ausstellers
  • Leistungsbeschreibung
  • Bruttobetrag (inkl. USt) + Steuersatz

Beispiel

Kassabon im Restaurant, Parkticket, Einkauf im Supermarkt.

Anzahlungsrechnung

Vorauszahlung

Wird ausgestellt, bevor die Leistung vollständig erbracht ist – z.B. bei Projekten oder Bestellungen mit Anzahlung. Die Schlussrechnung muss die Anzahlung abziehen.

Pflichtangaben

  • Alle Standardpflichtangaben
  • Klarer Hinweis: „Anzahlung" oder „Vorauszahlung"
  • Betrag der Anzahlung inkl. USt

Beispiel

30 % Anzahlung beim Auftrag für einen Küchenbau.

Schlussrechnung

Nach Anzahlung

Die finale Rechnung nach Anzahlungsrechnungen. Enthält den Gesamtbetrag abzüglich aller bereits bezahlten Anzahlungen.

Pflichtangaben

  • Verweis auf alle Anzahlungsrechnungen
  • Gesamtbetrag der Leistung
  • Abzug der geleisteten Anzahlungen
  • Verbleibender Restbetrag

Beispiel

Endabrechnung für den Küchenbau nach Montage.

Stornorechnung / Gutschrift

Korrektur

Eine Stornorechnung hebt eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig auf. Eine Teilgutschrift korrigiert einzelne Positionen. Beide müssen auf die ursprüngliche Rechnung verweisen.

Pflichtangaben

  • Verweis auf die Originalrechnung (Nummer + Datum)
  • Bezeichnung als „Stornorechnung" oder „Gutschrift"
  • Negativbeträge (Gegenbuchung)
  • Alle Pflichtangaben der Ausgangsrechnung

Beispiel

Kunde storniert einen Teil der Bestellung nach Rechnungsstellung.

Proforma-Rechnung

Kein Buchhaltungsbeleg

Kein offizieller Steuerbeleg! Eine Proforma-Rechnung dient als unverbindliche Vorabinformation oder für Zollzwecke. Sie ist nicht für den Vorsteuerabzug geeignet.

Pflichtangaben

  • Klare Kennzeichnung als „Proforma-Rechnung"
  • Keine fortlaufende Rechnungsnummer aus dem Rechnungskreis
  • Keine USt-Buchung

Beispiel

Muster für einen Kunden vor Auftragserteilung, Zolldokument bei Warenexport.

Reverse-Charge-Rechnung

Steuerschuldübergang

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen (§ 19 UStG) schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Aussteller. Die Rechnung weist keine USt aus, enthält aber einen Pflichthinweis.

Pflichtangaben

  • Hinweis auf Steuerschuldübergang (§ 19 UStG)
  • Keine Ausweisung von USt
  • UID-Nummer von Aussteller UND Empfänger
  • Nettobetrag ohne USt

Beispiel

Österreichische Agentur erbringt Beratungsleistung für deutschen Unternehmer.

Kleinunternehmer-Rechnung

Ohne USt

Unternehmer die unter der Kleinunternehmergrenze (35.000 € Umsatz/Jahr) liegen, sind umsatzsteuerbefreit. Ihre Rechnungen dürfen keine USt ausweisen, brauchen aber einen Pflichthinweis.

Pflichtangaben

  • Hinweis auf Steuerbefreiung: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
  • Kein USt-Betrag, kein Steuersatz
  • Nur Bruttobetrag = Nettobetrag

Beispiel

Freiberufler mit Jahresumsatz unter 35.000 € stellt Rechnung für Beratung.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater.